Rechtsanwälte Niederösterreich: 1.000,- Euro Mindestgehalt für Angestellte durchgesetzt
Niederösterreich ist, nach Tirol und Wien, das dritte Bundesland in dem ein Mindestgehalt von EUR 1.000,- für die Angestellten bei Rechtsanwälten erreicht werden konnte. Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier und die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich erzielten im Oktober 2009 - nach mehr als 14 Jahren - wieder einen Kollektivvertragsabschluss.
Das Mindestgrundgehalt wird auf Euro 1.023,50 angehoben. Beim letzten KV-Abschluss im April 1995 wurde ein Mindestgrundgehalt von ATS 10.040,- (Euro 729,64) festgelegt. Das ergibt eine Erhöhung von rund 40 Prozent! "Dieser Abschluss ist für die Beschäftigten in Niederösterreich ein positives Signal. Sie müssen nun nicht länger auf eine österreichweite Einigung warten", begrüßt Regionalgeschäftsführer der GPA-djp Niederösterreich, Peter Stattmann das Ergebnis.
Wichtiger Schritt für die österreichweite Umsetzung
"Der Abschluss in Niederösterreich ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung des kollektivvertraglichen Mindestgehalts von Euro 1.000,-. Jetzt sind die Rechtsanwaltskammern in den verbleibenden Bundesländern gefordert. Auch dort muss das Sozialpartnerabkommen vom Sommer 2007 umgesetzt werden", appelliert der stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer an die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und des österreichischen Rechtsanwaltskammertags.