KV-Abschluss für die Angestellten der Fahrschulen 2019
Für die Angestellten und Lehrlinge in den Fahrschulen Österreich, konnten wir bei den Verhandlungen wichtige Verbesserungen und eine ordentliche Reallohnerhöhung für KV und IST-Gehälter erreichen.
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+ 70,-- Euro für Fahrlehrer und Fahrschullehrer ergibt eine Erhöhung von 2,64% bis 3,33% (2,89% im Durchschnitt).
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+ 60,-- Euro für Büroangestellte ergibt eine Erhöhung von 2,42% bis 3,46% (2,85% im Durchschnitt).
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Die Lehrlingsentschädigungen steigen im Schnitt um 3,7%.
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Die IST-Gehälter werden um 2,8% erhöht.
- Die Valorisierung der Zulagen ist Bestandteil der KV-Verhandlungen für 2020.
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Die Anrechnung von Karenzzeiten nach dem MSchG und VKG werden verdoppelt. In Zukunft werden diese im Höchstausmaß von 24 Monaten auf Vorrückungen, das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen, sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Jubiläumsgeld angerechnet.
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Pflegekarenzen (Hospizkarenz und Pflege von schwersterkranken Kindern) werden in Zukunft im gesetzlichen Ausmaß auf Vorrückungen, das Urlaubsausmaß, für die Berechnung der Kündigungsfristen sowie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall voll angerechnet.
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Der erste Schultag ist unter Fortzahlung des Entgelts frei.
- Im Durchrechnungsmodell gibt es die Klarstellung, dass nach 4 Monaten der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte anfällt. Darüber hinaus wird eine Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Arbeitszeitmodells vereinbart, welches saisonale Schwankungen und die Bedürfnisse der Angestellten berücksichtigt.