Kollektivvertrag für die Angestellten im pharmazeutischen Großhandel 2018
Der Kollektivvertrag für die Angestellten im Pharmazeutischen Großhandel wurde analog dem Abschluss im Handel, am 22.11.2017, in der selben Höhe nach Maßgabe des Punktes 9 des Abschlussprotokolls zum Pharmagroßhandel 2007 übernommen.:
- Mindesteinkommen steigt um 2,35%, kaufmännisch auf ganze Euro gerundet
Wir haben damit einen KV-Abschluss erreicht, der angesichts der herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für beide Seiten vertretbar ist.
Die am 31.12.2017 bestehenden Überzahlungen werden grundsätzlich in euromäßiger Höhe (centgenau) aufrechterhalten.
Geltungsbeginn: 1.1.2018
Unter dem Text finden Sie die Gehaltstafel und den Kollektivvertrag zum Downloaden und Ausdrucken zur Verfügung.