KV-Abschluss für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie 2018
Nach intensiven Verhandlungen des Teams rund um unseren langjährigen Verhandlungsleiter Helmut Tomek konnte für die Angestellten der Stein- und keramischen Industrie am 19.12.2018 ein Kollektivvertragsabschluss erzielt werden!
Alleine der Termin der Einigung zeigt, dass die Verhandlungen diesmal deutlich schwieriger verlaufen sind. Am Ende hat es bis zum Abschuss drei Verhandlungsrunden und eine gut besuchte Betriebsrätekonferenz (zur Abwägung eines Verhandlungszwischenergebnisses) bedurft.
Der Abschluss im Detail
Gehälter
Die Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag steigen in allen Verwendungsgruppen und den Meistergruppen um 3%!
Verwendungsgruppe I - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Verwendungsgruppe II - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Verwendungsgruppe III - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Verwendungsgruppe IV - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Verwendungsgruppe IVa - Steigerung der IST-Gehälter um 2,4%
Verwendungsgruppe V - Steigerung der IST-Gehälter um 2,3%
Verwendungsgruppe Va - Steigerung der IST-Gehälter um 2,02%
Verwendungsgruppe VI - Steigerung der IST-Gehälter um 2,02%
Meistergruppe I - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Meistergruppe II - Steigerung der IST-Gehälter um 3%
Meistergruppe III - Steigerung der IST-Gehälter um 2,4%
Die Lehrlingsentschädigungen steigen kräftig :
Lehrlingsentschädigung I:
1. Lehrjahr - € 700,00
2. Lehrjahr - € 870,00
3. Lehrjahr - € 1.140,00
4. Lehrjahr - € 1.500,00
Lehrlingsentschädigung II:
1. Lehrjahr - € 900,00
2. Lehrjahr - € 1.145,00
3. Lehrjahr - € 1.400,00
4. Lehrjahr - € 1.600,00
Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden um 2,02% angehoben.
Rahmenrecht
Bessere Karenzzeitenanrechnung ab 1.11.2018:
- 22 Monate Karenzzeiten pro Kind (!) gem. MSchG & VKG für dienstzeitabhängige Ansprüche (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Abfertigung alt, Urlaubsausmaß & Kündigungsfristen)!
- Anrechnung von bis zu 22 Monaten in Summe für die Verwendungsgruppenjahre
Verbesserung bei Dienstreisen:
- Anhebung der Reisesätze für jene EU-Staaten, die nach 1.11.2001 Mitglied wurden um den ausverhandelten Prozentsatz (2018: 2,1%) zuzüglich € 3,- pro Jahr!
- Anhebung der Verfallsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Reiseaufwandsentschädigung für Inlandsreisen auf 3 Monate!
Sechs Tage selbstbestimmter Zeitausgleich bei Gleitzeit!
Verbrauch nur eines Urlaubstags für Urlaub am 24.12. und 31.12.!
Empfehlung der Sozialpartner betreffend Wiedereingliederungsteilzeit, alternsgerechtem Arbeiten (inklusive Altersteilzeit)!
Das Thema Arbeitszeit wird bei einer Sonderkollektivvertragsrunde ab Mai weiterverhandelt.
Geltungsbeginn: 1.11.2018