Broschüre und Folder "Abfertigung Neu"
Die GPA-djp informiert in dieser Broschüre über Voraussetzungen und Modalitäten für eine Auszahlung und beschreibt auch die anderen Möglichkeiten, wie man über die Abfertigung NEU verfügen kann.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist seit 2006 in vielen Fällen eine Auszahlung des angesparten Abfertigungsbetrags möglich.
Die Abfertigung NEU gilt für alle neuen Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2003 und für all jene, bei denen ein Übertritt aus der Abfertigung ALT vereinbart wurde.
Seit Einführung der Abfertigung NEU sind bereits 3 Jahre vergangen. Eine Beitragszahlungsdauer von 3 Jahren ist eine der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Auszahlung.
GPA-djp-Mitgliedern steht im eingeloggten Zustand die Broschüre als PDF-Datei zum Downloaden zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer zuständigen GPA-djp Regionalgeschäftsstelle.