Betriebliche Altersvorsorge und Pensionskassen
In Österreich sind rund 20% der Beschäftigten in eine betriebliche Altersvorsorge eingebunden. Rund drei Viertel davon sind Angestellte. Sie erwerben zusätzliche zu ihrer öffentlichen Pension Ansprüche auf eine Pension, die der Arbeitgeber finanziert (Betriebspensionen, 2. Säule).
Die meisten Betriebspensionen werden über Pensionskassen organisiert. Das bedeutet dass der Arbeitgeber Beiträge an eine Pensionskasse zahlt und diese dann die Leistungen erbringt.
Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung. In manchen Branchen ist dies auch im Kollektivvertrag verankert.
Als Alternative zu den Pensionskassen gibt es seit 2005 die Betriebliche Kollektivversicherung.