Die Wahl eines Betriebsrats
Der Betriebsrat, das sind gewählte KollegInnen, die im Betrieb für die Rechte der ArbeitnehmerInnen eintreten.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten versuchen ArbeitgeberInnen oft den Druck auf die ArbeitnehmerInnen abzuwälzen. Alleine kann sich keiner dagegen wehren. Der Betriebsrat greift ein, informiert und hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen. Wenn es im Betrieb nicht so recht läuft, sorgt der Betriebsrat dafür, dass Sie nicht unter die Räder kommen. Fehler der Firmenleitung kann er nicht verhindern, aber darauf schauen, dass diese Fehler nicht auf Kosten der Interessen der ArbeitnehmerInnen gehen.
Eine Wahl eines Betriebsrats kann durchgeführt werden, wenn mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen im Betrieb beschäftigt sind. Exakt meint diese gesetzliche Regelung mindestens fünf stimmberechtigte ArbeitnehmerInnen, die dauernd im Jahresdurchschnitt im Betrieb beschäftigt sind. In Saisonbetrieben muss nur ein entsprechender Beschäftigtenstand während der Saison gegeben sein.
Der Betriebsrat
• verhandelt Betriebsvereinbarungen
• sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen
• macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit
• hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
• hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten
• hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
• kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern
• muss über alle die ArbeitnehmerInnen betreffenden Angelegenheiten informiert werden
Basis für eine starke Vertretung sind die rund 1,3 Millionen gewerkschaftlich organisierten ArbeitnehmerInnen. Das gilt auch für den Betriebsrat - je mehr Mitglieder im Betrieb organisiert sind, desto stärker ist seine Position - Der Betriebsrat braucht Ihre Unterstützung!