All-In-Vereinbarungen
Wird bei Begründung Ihres Arbeitsverhältnisses vereinbart, dass mit einem bestimmten, auszubezahlenden "Gehalt" sämtliche Mehrleistungen (zB Mehrstunden, Überstunden, etc) abgegolten sind, ist größte Vorsicht geboten.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich - ehe Sie eine solche Vereinbarung unterfertigen - in der GPA-djp beraten zu lassen. So genannte All-In-Vereinbarungen sind insbesondere wegen der zumeist mangelnden Transparenz problematisch. Für den Fall, dass Sie mit einer solchen Vereinbarung unter das kollektivvertragliche Mindestentgelt fallen, sind solche Vereinbarungen sogar rechtsunwirksam.
Selbstverständlich sind geleistete Mehr- und Überstunden, welche durch ein vereinbartes All-In-"Gehalt" nicht mehr gedeckt sind, ungeachtet der Vereinbarung gesondert abzugelten.