Der optimale Dienstreise-Kollektivvertrag
Kollektivvertragliche Regelungen zu Dienstreisen sind als Branchenbestimmungen entstanden und über viele Jahre den unterschiedlichen Anforderungen der betrieblichen Praxis und der gesetzlichen Basis angepasst worden. Die Entwicklung der betrieblichen Strukturen, aber auch die branchen- und länderübergreifende Mobilität der einzelnen ArbeitnehmerInnen sowie der Einsatz gemischter Teams zeigen, dass die derzeitigen Regelungen manchmal sogar für ähnliche Aufgabenstellungen von Branche zu Branche unterschiedlich, nicht selten schwer verständlich und zuweilen in der betrieblichen Praxis auch schwer umsetzbar sind. Zudem ist die bis ins Kleinste differenzierte
Behandlung von so genannten Inlands- und Auslandsdienstreisen in einem offenen Europa und einer globalisierten Wirtschaft weitgehend überholt.
Initiative für einen neuen branchenübergreifenden Dienstreise-Kollektivvertrag
Daher hat sich eine Arbeitsgruppe aus betrieblichen Experten der Interessengemeinschaft work@professional und hauptamtlichen ExpertInnen auf den Gebieten Arbeitsrecht und Kollektivvertrag mit den wichtigsten Dienstreisen betreffenden Kollektivverträgen beschäftigt und unter Beachtung betrieblicher Ansätze Eckpunkte für einen neuen Dienstreise-Kollektivvertrag erarbeitet, der generell in allen Branchen anwendbar ist. Diese Vorschläge sind als Initiative, als inhaltliche Anregung und als Leitlinie für laufende oder erst einzuleitende Verhandlungen oder ExpertInnengespräche auf Kollektivvertragsebene gedacht und verstehen sich auch als Idee für europäische Regelungen von Dienstreisen.
Vorschläge zu den folgenden Fragen:
Geltungsbereich und Dienstreise-Definition
Reisedauer
Entgelt für Reisezeit
Tägliche Ruhezeiten
Wochenendruhe
Aufwandsentschädigungen für Dienstreisen
Zusatzbestimmungen
Verkehrsmittel
Verfall von Ansprüchen
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