Aktionen und Kampagnen
Wenn die Instrumente der Kommunikation mit dem/r DienstgeberIn (von Beratungen, Verhandlungen, Interventionen, Resolutionen der Betriebsversammlung an die oberste Betriebsleitung und Beiziehung der GPA-djp bis hin zu Klagen beim Arbeits- und Sozialgericht) oder die Kollektivvertragsverhandlungen nicht den angestrebten Erfolg und auch keinen akzeptablen Kompromiss ermöglichen, steht eine Reihe weiterer Instrumente zur Verfügung:
- Die öffentliche Betriebsversammlung auch mehrerer Belegschaften einer Branche (mit Einladung an VertreterInnen der DienstgeberInnen, politisch Verantwortliche und MedienvertreterInnen)
- Verschiedene Formen von Kampagnen (Druckkampagnen, Organizing-Projekte, Aktionswochen,…) mit Aktionen in den Betrieben (Betriebsversammlungen, Teilbetriebsversammlungen, Umfragen,…) und/oder im öffentlichen Raum (Verteilung von Flugblättern, Demonstrationen, Formen der szenischen Darstellung, Kundgebungen mit öffentlichen Statements und Diskussionen, Überreichung von Petitionen oder Resolutionen an politisch Verantwortliche,…) unter Einbeziehung der Medien (Presseaussendungen und Pressekonferenzen) – der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt!
- Interventionen auf politischer Ebene, Anrufung der staatlichen Wirtschaftskommission oder Beschwerden beim Verfassungsgerichtshof