Arbeits- und Sozialrecht in der EU
Die Europäische Union (EU) ist das Ergebnis einer mehr als 50-jährigen Zusammenarbeit in Europa.
In den Anfangsjahren lag der Schwerpunkt auf einer gemeinsamen Handels- und Agrarpolitik. Die Mitgliedstaaten schufen schrittweise einen "Gemeinsamen Markt" (Binnenmarkt), in dem die 4 Grundfreiheiten der EU gewährleistet sind.
Diese 4 Grundfreiheiten sind
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der freie Warenverkehr
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der freie Personenverkehr (Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen und Niederlassungsfreiheit)
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die Dienstleistungsfreiheit und
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der freie Kapitalverkehr.
Die wirtschaftliche und politische Integration der Mitgliedstaaten der EU bedeutete aber in der Folge, dass auch in vielen anderen Bereichen gemeinsame Politiken entwickelt wurden (z.B. in den Bereichen Beschäftigung und Sozialpolitik, VerbraucherInnenschutz, Umweltschutz, Wettbewerb, Energie, Verkehr). Außerdem entwickelte die EU eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Die einheitliche Währung, der Euro, wurde am 1. Januar 2002 auch als Bargeld eingeführt.
Österreich ist der EU am 1.1.1995 beigetreten.
Mit 1.1.2007 hat die EU 27 Mitgliedstaaten.

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