GPA-djp - Rechtliche Fragen topimage
GPA-djp
Logo
Kopf Bild Header
Finanzamtsbestätigung downloaden
Online Daten ändern
GPA-DJP Seminarangebot für Betriebsratsmitglieder
Mission Statement and more
Zu den GPA-DJP Interessengemeinschaften
Zur Homepage der GPA-DJP Jugend
Zur GPA Wohnbauvereinigung
Symbolbild

Rechtliche Fragen zum Thema Pause

Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen die im Zusammenhang mit Pausen häufig gestellt werden. 

  • Wann steht mir eine Pause zu?
  Wer länger als 6 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Die Pause kann auch in zwei viertel Stunden oder in 3 x 10 Minuten aufgeteilt werden.

  • Bekomme ich diese Pause bezahlt?
  Nein, leider nicht. Der/die ArbeitgeberIn muss die Pause zwar allen MitarbeiterInnen gewähren. Bezahlen muss er sie aber nicht.

  • Darf ich selbst bestimmen, wann ich meine Pause nehme? 
  Das hängt von der jeweiligen Vereinbarung in Ihrem Betrieb ab. Fragen Sie Ihren Betriebsrat oder in Ihrer Personalstelle.

  • Darf ich in der Pause meinen Arbeitsplatz verlassen? 
  Pausen sind nicht Arbeitszeit! In dieser Zeit dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Und Sie müssen auch nicht auf Abruf verfügbar sein.

  • Steht mir als Teilzeitbeschäftigte/r auch eine Pause zu?
  Ja, auch Teilzeitbeschäftigte haben ein Recht auf Pause, wenn sie länger als 6 Stunden arbeiten. 

  • Ich arbeite den ganzen Tag am Computer. Bekomme ich da zusätzliche Pausen?
 

Wer überwiegend am Bildschirm arbeitet muss sogar regelmäßig Pausen einlegen. Wer länger als zwei Stunden täglich Bildschirmarbeit macht, hat Anspruch auf 10 Minuten Pause nach jeweils 50 Minuten. Tätigkeitswechsel, die die Belastung durch die Bildschirmarbeit ausgleichen gelten wie Pausen. Bildschirmarbeitspausen müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden. Die Bildschirmpausen dürfen nicht zusammengelegt werden; spätestens nach 100 Minuten müssen 20 Minuten Pause/Tätigkeitswechsel eingelegt werden. Ist es in einem Betrieb notwendig, dass durchgehend gearbeitet wird (z.B. Sicherheitskontrolle, Mikrochirurgie), müssen andere Pausenregelungen getroffen werden.

Zur Festsetzung von innerbetrieblichen Pausenregelungen müssen die Arbeitsmediziner hinzugezogen werden.

  • Ich muss auch am Wochenende arbeiten. Welche Pausen stehen mir da zu?
 

Selbstverständlich gilt auch am Wochenende, wenn länger als sechs Stunden gearbeitet wird, ist eine Pause von 30 Minuten einzuhalten.

Zwischen zwei Arbeitstagen haben Sie Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Zum Wochenende steht Ihnen, bei einer Arbeitszeitverteilung von Montag bis Freitag oder Samstag, grundsätzlich eine ununterbrochene Wochenendruhe von 36 Stunden zu. Es sind aber Ausnahmen durch Kollektivverträge oder Verordnung möglich. In diesem Fall gebührt Ihnen in der betreffenden Kalenderwoche eine 36-stündige Wochenruhe in der Zeit von Montag bis Samstag.

Wird die Wochenendruhe (Wochenruhe) innerhalb eines Zeitraumes von 36 Stunden vor Beginn der nächsten Arbeitswoche unterbrochen, gebührt eine Ersatzruhezeit. Ihr Ausmaß entspricht der innerhalb dieser 36 Stunden geleisteten Arbeitszeit.

Der Anspruch auf Ersatzruhe berührt nicht den Anspruch auf Überstundenabgeltung nach dem Arbeitszeitgesetz bzw. Kollektivvertrag.


Stellen Sie Ihre Frage an service@gpa-djp.at

Bookmark and Share
Symbolbild Mitglied werden hier steht ein text
Web 2.0
Videos der GPA-DJP zu aktuellen Themen GPA-DJP Videos Videos der GPA-DJP zu aktuellen Themen

© 2005, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier. Impressum