BAGS-Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich erfolgreich abgeschlossen
Gültigkeitsbeginn 01.01.2008
Mit 1.1.2008 werden:
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alle kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne,
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alle kollektivvertraglichen Zulagen,
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die Ist-Erhöhung für alle KollegInnen, die in den Kollektivvertrag optiert sind,
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die alten Gehaltstafeln - 1. Stufe jeder Verwendungsgruppe(der Betrag wird auf jede Stufe übertragen),
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die Ist-Erhöhung für alle KollegInnen, die im alten Gehaltsschema verblieben sind,
um 3 % erhöht!
Mit 1.1.2008 werden:
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alle Zulagen von ArbeitnehmerInnen, die nicht von der Optierung Gebrauch gemacht haben,
werden um 2,7 % erhöht
Verwendungsgruppen
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Umsetzung des Sozialbetreuungsberufegesetzes
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Änderung der Einstufung von Lern- und FreizeitbetreuerInnen
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Neufestlegung der Einstufung von Fachkräften zur Betreuung von Transitarbeitskräften in den Verwendungsgruppen 6 - 8
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll bis Juli 2008 eine Überarbeitung der Verwendungsgruppen vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen.
Vordienstzeiten
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Klarstellung bei der Aliquotierung der 19 Stunden-Grenze
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Alle Vordienstzeiten werden ab Vorlage der erbrachten Vordienstzeiten ab dem Folgemonat angerechnet.
Teilzeitzuschläge
Ab 1. Juli 2008 wird die bestehende kollektivvertragliche Regelung durch folgendes ersetzt:
| Durchrechnungs- zeitraum |
Bisherige Stunden ohne Zuschlag im vereinbarten Zeitraum |
Neue Stundenregelung im vereinbarten Zeitraum |
| Kein | 10 Stunden | 2 Stunden |
| 2 Monate oder 8 Wochen |
56 Stunden | 16 Stunden |
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3 Monate oder |
78 Stunden | 26 Stunden |
| 4 Monate oder 17 Wochen |
85 Stunden | 34 Stunden |
| 12 Monate oder 52 Wochen |
85 Stunden | 85 Stunden |
Somit werden Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten schon bei einer geringeren Überschreitung der Stundenverpflichtung fällig.
Karenzzeitanrechnung
Die Karenzzeiten sind im vollen Umfang anzurechnen bei:
- Erholungsurlaub
- Abfertigung alt
- den Kündigungsfristen
Folgende Forderungen der Arbeitgeberseite konnten erfolgreich verhindert werden:
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völlige Flexibilisierung der Arbeitszeiten
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Übertragung von Minusstunden
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Verschlechterung durch die Einführung der Sozialbetreuungsberufegesetzes
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Halbierung der freien Wochenenden

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