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ÖGB und Gewerkschaften fordern: Jetzt sollen die Reichen zahlen!

BAGS-Kollektivvertrag für die Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich erfolgreich abgeschlossen

Gültigkeitsbeginn 01.01.2008

Mit 1.1.2008 werden:

  • alle kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne,
  • alle kollektivvertraglichen Zulagen,
  • die Ist-Erhöhung für alle KollegInnen, die in den Kollektivvertrag optiert sind,
  • die alten Gehaltstafeln - 1. Stufe jeder Verwendungsgruppe(der Betrag wird auf jede Stufe übertragen),
  • die Ist-Erhöhung für alle KollegInnen, die im alten Gehaltsschema verblieben sind,

um 3 % erhöht!

Mit 1.1.2008 werden:

  • alle Zulagen von ArbeitnehmerInnen, die nicht von der Optierung Gebrauch gemacht haben,
    werden um 2,7 % erhöht


Verwendungsgruppen

  • Umsetzung des Sozialbetreuungsberufegesetzes
  • Änderung der Einstufung von Lern- und FreizeitbetreuerInnen
  • Neufestlegung der Einstufung von Fachkräften zur Betreuung von Transitarbeitskräften in den Verwendungsgruppen 6 - 8

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll bis Juli 2008 eine Überarbeitung der Verwendungsgruppen vorbereiten und zur Beschlussfassung vorlegen.

Vordienstzeiten

  • Klarstellung bei der Aliquotierung der 19 Stunden-Grenze
  • Alle Vordienstzeiten werden ab Vorlage der erbrachten Vordienstzeiten ab dem Folgemonat angerechnet.


Teilzeitzuschläge

Ab 1. Juli 2008 wird die bestehende kollektivvertragliche Regelung durch folgendes ersetzt:

Durchrechnungs-
zeitraum  
Bisherige Stunden
ohne Zuschlag im
vereinbarten Zeitraum 
Neue Stundenregelung
im vereinbarten Zeitraum
Kein 10 Stunden  2 Stunden
2 Monate oder
8 Wochen
56 Stunden 16 Stunden

3 Monate oder
13 Wochen

78 Stunden 26 Stunden
4 Monate oder
17 Wochen
85 Stunden 34 Stunden
12 Monate oder
52 Wochen
85 Stunden 85 Stunden

Somit werden Zuschläge für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigten schon bei einer geringeren Überschreitung der Stundenverpflichtung fällig.

Karenzzeitanrechnung

Die Karenzzeiten sind im vollen Umfang anzurechnen bei:

  • Erholungsurlaub
  • Abfertigung alt
  • den Kündigungsfristen

Folgende Forderungen der Arbeitgeberseite konnten erfolgreich verhindert werden:

  • völlige Flexibilisierung der Arbeitszeiten
  • Übertragung von Minusstunden
  • Verschlechterung durch die Einführung der Sozialbetreuungsberufegesetzes
  • Halbierung der freien Wochenenden

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