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ÖGB und Gewerkschaften fordern: Jetzt sollen die Reichen zahlen!

GPA-djp fordert Zugang zur Bildung für alle Beschäftigten im Handel

Bildungsfreistellung jetzt in den Handels-KV aufnehmen - MIT VIDEO !!!

 

"Dem Handel geht es jüngsten Berichten zufolge wirtschaftlich trotz der Krise gut und die Umsätze sind stabil. Die Arbeitgeber sollten daher die Beschäftigten am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen und in Bildung investieren", forderte Anita Stavik, Wirtschaftsbereichssekretärin in der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), anlässlich der heutigen Veranstaltung "Karrierechancen im Handel" von GPA-djp und AK.  "Alle ArbeitnehmerInnen im Handel müssen Zugang zur Weiterbildung haben, egal, wie groß der Betrieb ist. Es ist höchste Zeit, dass diese Branche die Weiterbildung ihrer Beschäftigten ernst nimmt und ihre eigenen Versprechungen umsetzt", so Stavik.

Im Kollektivvertrag für den Handel ist bereits vorgesehen, dass bei der Arbeitszeitplanung der Beschäftigten die Weiterbildung berücksichtigt werden muss, damit die Arbeitszeiten bzw. Ladenöffnungszeiten hier kein Hindernis sind. "Diese Bestimmung wird leider oft vergessen", kritisiert Manfred Wolf, Wirtschaftsbereichssekretär in der GPA-djp. "Darüber hinaus ist es nun der richtige Zeitpunkt, um auch eine Woche bezahlte Bildungsfreistellung pro Jahr in den Handels-KV aufzunehmen." In vielen Kollektivverträgen anderer Branchen sind solche Freistellungen vorgesehen und längst üblich. "Die Schaffung eines Anspruchs auf Aus- und Weiterbildung wäre die Grundlage für eine echte Personalentwicklung", so Wolf.

"Im Handel arbeiten besonders viele Frauen, die auf Grund ihrer besonderen Situation - Teilzeitbeschäftigung, Betreuungspflichten - benachteiligt sind. Wir brauchen daher eine breite Bildungsoffensive, die wirklich für alle offen ist. Auch RegalbetreuerInnen haben ein Recht auf Bildung", bringt es Anita Stavik auf den Punkt.

Die GPA-djp bietet in diesem Zusammenhang Beratung für die Beschäftigten im Handel zur Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungsbildungskosten, die Beschäftigten abverlangt wurden. Informationen erhalten sie unter der Telefonnummer 05 0301 - 301.

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