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ÖGB und Gewerkschaften fordern: Jetzt sollen die Reichen zahlen!

GPA-djp und AK fordern betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Besondere Datenschutznormen für ArbeitnehmerInnen erforderlich

In jüngster Zeit häufen sich Verletzungen des Datenschutzes in Betrieben. Ein unrühmliches Beispiel dafür ist Tiger-Lacke. Bei dem Welser Lack- und Beschichtungshersteller wurden MitarbeiterInnen per Videokameras bespitzelt, E-Mails mitgelesen und Listen über Krankenstandstage und -gründe geführt. Dieses Vorgehen könnte nun parlamentarische und juristische Konsequenzen haben.

Datenschutzbeauftragter absolut notwendig
Solche Fälle machen die gesetzliche Verankerung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten auch in  Österreich absolut notwendig. Nur so ist es möglich, dass die durch die technische Entwicklung immer vielfältiger werdenden Möglichkeiten der Überwachung von ArbeitnehmerInnen auf der betrieblichen Ebene eine effektives Gegengewicht gegenüber gestellt wird.

Rechtliche Stellung wie Sicherheitsvertrauenspersonen
Unternehmen, die personenbezogene Daten von ArbeitnehmerInnen erheben, verarbeiten und nutzen sollen ab einer bestimmten Anzahl Beschäftigten verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten installieren müssen. Die rechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten wäre ähnlich jener der betrieblichen Sicherheitsvertrauenspersonen zu sehen. Die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

Datenschutzkommission muss gestärkt werden
"Ob dies im Rahmen des Datenschutzgesetzes oder in einem Sondergesetz für ArbeitnehmerInnen geschieht, ist nicht der zentrale Punkt, Wichtig ist, dass sich die Politik dieser Problematik ernsthaft annimmt. Es geht über die Installierung eines Datenschutzbeauftragten hinaus, um die Festschreibung datenschutzrechtlicher Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen auf allen Ebenen des Arbeitsrechts. Auch die Datenschutzkommission braucht angesichts der zunehmenden Problematik dringend mehr Ressourcen", erklärt der Vorsitzende der GPA-djp, Wolfgang Katzian.

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