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Neuregelung der Kurzarbeit - alle Infos
Die Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖGB und Arbeiterkammer) haben sich im Februar gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und der Bundesregierung auf eine Neuregelung der Kurarbeitsvereinbarung verständigt. Die neuen Regelungen sehen die Ausdehnung der Gesamtdauer des Beihilfenbezuges auf bis zu 24 Monaten und gestaffelte Behaltefristen vor.
Die Gewerkschaften haben mit der Vereinbarung unter Beweis gestellt, dass sie in besonderen Situationen zu raschen und flexiblen Lösungen fähig sind. Kurzarbeit ist ein wichtiges, aber nicht das einzige Instrument, um die negativen Folgen der Wirtschaftskrise für die ArbeitnehmerInnen möglichst gering zu halten. Weitere Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft sind notwendig. Es geht vor allem darum, jetzt neue Spielregeln im Wirtschaftsleben zu etablieren, die verhindern, dass sich derartige Krisen wiederholen.
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