Kurzarbeit ist bewährtes Modell zur Vermeidung von Beschäftigungsabbau
Die GPA-djp und Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) wenden sich gegen die Versuche, das in Österreich bewährte Modell der Kurzarbeit, das auf klaren Spielregeln beruht, in Frage zu stellen bzw. zu unterlaufen.
Kurzarbeit ist gesetzlich genau geregelt
Die Förderung von Kurzarbeit durch das Arbeitsmarktservice (AMS) kann nur unter bestimmten, gesetzlich genau festgelegten Voraussetzungen gewährt werden. Sie dient zur Überbrückung kurzfristiger Phasen mit geringerer Auslastung und zur Vermeidung von Beschäftigungsabbau.
Aussetzungsverträge keine Alternative
Durch das Zusammenspiel der betrieblichen und überbetrieblichen Sozialpartner mit dem AMS ist ein hoher Standard gesichert. Im Gegensatz zu Aussetzungsverträgen und dergleichen hat sich das Modell der Kurzarbeit als brauchbares Instrument zur Vermeidung von Beschäftigungsabbau bewährt.
Unkalkulierbare Risken für Beschäftigte
"Vor Experimenten, wie etwa Modellen von Aussetzungsverträgen, wie sie aktuell zur Krisenbewältigung propagiert werden, kann nur gewarnt werden. In Wirklichkeit würden sich Betriebe dadurch auf Kosten der Beschäftigten Vorteile verschaffen. Darüber hinaus bergen solche Modelle für die betroffenen Beschäftigten unkalkulierbare arbeitsrechtliche Risken", sagt der stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer.
BetriebsrätInnen gerade in Krise wichtig
"Die Prüfung der wirtschaftlichen Rechtfertigung von Kurzarbeit erfolgt in Österreich in der Regel unter Einbeziehung der Kollektivvertragspartner und des Betriebsrates, und bietet für die Betroffenen Rechtssicherheit. Jedes Abgehen von diesem Modell würde dem Missbrauch nur Tür und Tor öffnen", stellt Rainer Wimmer, geschäftsführender Bundesvorsitzender der GMTN, klar. "Das führt einmal mehr vor Augen, wie wichtig es für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, gerade in Krisenzeiten gewählte BetriebsrätInnen zu haben."

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