Teilzeitbeschäftigte aufgepasst!
Seit 1. Jänner 2008 gibt es für Teilzeitbeschäftigte einen Zuschlag von 25 Prozent für Mehrarbeitsstunden. Damit ist eine langjährige Forderung der GPA-DJP endlich Realität.
Dadurch haben jetzt auch Teilzeitbeschäftigte, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten, grundsätzlich Anspruch auf mehr Geld, wenn die zusätzlich geleisteten Stunden nicht zeitgerecht wieder abgebaut werden können.
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Positiver Nebeneffekt
Die Regelung hat bereits einen ersten positiven Nebeneffekt. Zahlreichen Teilzeitkräften, die regelmäßig Mehrarbeitsstunden geleistet haben, wurden bereits Arbeitsverträge mit höheren Wochenstunden angeboten. Für sie steigt nicht nur das Gehalt, sondern auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie der Pensionsanspruch.
Ihre Erfahrungen sind uns wichtig!
Welche Erfahrungen haben Sie seit Einführung des Mehrarbeitszuschlags gemacht? Bitte nehmen Sie sich fünf Minuten Zeit und nehmen an der Berfragung teil. Über den Link links neben dem Text kommen Sie zur Befragung.
Arbeitszeiten genau aufschreiben
Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind und länger arbeiten, als in Ihrem Vertrag vorgesehen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf mehr Geld. Führen Sie genaue Aufzeichnungen über Ihre Arbeitszeiten und Gehaltsabrechnungen. Nur so können Sie belegen, dass Sie Mehrarbeit geleistet haben.
Die RechtsexpertInnen der GPA-DJP helfen Ihnen dabei, Ihren Mehrarbeitszuschlag zu berechnen!
Ihr Kontakt zur GPA-DJP
Service-Center
Tel: 050301 - 301
E-Mail: service@gpa-djp.at
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