Journalisten-KV: Verhandlungen werden wieder aufgenommen - MIT VIDEO
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp einigten sich in ihrem Treffen am 29. Oktober auf ein Memorandum of Understanding mit einer Vorgangsweise zur vorläufigen Beilegung des Konflikts und zur Wiederaufnahme von Verhandlungen für einen neuen Journalisten-KV.
Memorandum of Understanding
Parteien:
KV-Verhandlungskurie des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
KV-Verhandlungskurie der Journalistengewerkschaft in der GPA-djp
Präambel
Mit vorliegendem Memorandum of Understanding bekennen sich die Parteien zum gemeinsamen Ziel eines zeitnahen Abschlusses des in Verhandlung befindlichen Kollektivvertrages.
Zu diesem Zweck wird folgendes vereinbart:
1. Verlängerung der Geltungsdauer der Kollektivverträge
Die Parteien werden umgehend, bis spätestens zum 14. November 2012 die jeweils erforderlichen Gremienbeschlüsse erwirken, damit die Kollektivvertragsparteien spätestens zum 15. November 2012 einvernehmlich:
a) die ausgesprochene Kündigung zum 31.12. aufheben; und
b) unter einem folgende Einfügung eines Punkt 1a in § 49 Punkt zu beschließen: „1a. Für das Kalenderjahr 2013 gilt abweichend von Punkt 1: Dieser Vertrag ist zu jedem Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündbar.“
2. Die Journalistengewerkschaft in der GPA-djp sichert zu, bis zum selben Zeitpunkt den Streikbeschluss aufzuheben.
Vorbehaltlich Erfüllung der Punkte 1. und 2. werden die Parteien die Verhandlungen gemäß der Punkte 3. bis 7. dieses Memorandum of Understanding zu Ende führen.
3. Die weiteren KV-Verhandlungen werden in Blöcken abgehandelt, die in Form von Klausuren stattfinden. Die erste wird für 30.11. – 2.12.2012 vereinbart.
4. Die Tagesordnung dazu wird von den beiden Verhandlungsteams vorab und zeitnah akkordiert. Bei weiteren Klausuren wird analog vorgegangen.
5. Beide Seiten erklären, die Verhandlungen so zu führen, dass ein Inkrafttreten des neuen Kollektivvertrages spätestens mit 1.7.2013 möglich ist. Dies bedingt, dass die inhaltlichen Fragen bis 15. Februar abschließend abgehandelt sind.
6. Für die anschließende Redaktionsphase werden beide Seiten im Vorfeld ein gleich großes Redaktionsteam nominieren.
7. Kommunikation: Dieses Memorandum ist zur Veröffentlichung bestimmt. Darüber hinaus verpflichten sich die Verhandlungsparteien für die Zeit der Verhandlungen bis zum Ende derselben zum Stillschweigen über Verhandlungspunkte und zur Nichtbefassung von dritten außenstehenden Personen bzw. Institutionen. Auf beigezogene Experten ist diese Verschwiegenheitspflicht zu überbinden. Beide Seiten bekennen sich dazu, jegliche öffentliche Äußerungen und Maßnahmen zu unterlassen, welche das Gesprächsklima belasten können.

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