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Thema: AMS:. Massnahmen als Arbeitsverhältnisse getarnt! (itworks, trendwerk, ...)


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m.mair3

Beiträge: 21
Registriert: 21.01.07
AMS:. Massnahmen als Arbeitsverhältnisse getarnt! (itworks, trendwerk, ...)
Geschrieben am: 11.02.2007 13:25
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[nobr]Folgendes - hier leicht überarbeitetes - Flugblatt wurde am 6.2.2006 vor dem vorgeblichen "gemeinnützigen Personalüberlasser" itworks Personalvermittlung sowie im Dezember vor Trendwerk verteilt.

Im Regierungsprogramm werden diese oft nicht gesetzeskonform durchgeführten Massnahmen vermehrt älteren Erwerbsarbeitslsoen angedroht, denen diese Massnahmen wenig bis nichts bringen. Im Einzelfall durchaus sindvoll, die massenweise zwangsweise Zuweisungen durch das AMS, oft unter völliger Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Verwlatungsgerichtshofurteile) dienen in erster Linie der Verfälschung der Langzeitsarbeitlslosenstatistik - an die sowieseo keiner mehr glaubenn kann - und führen mitunter dazu, dass die Arbietslosen aufgrund psachischen Drucks erst recht keine Arbeit mehr finden bzw. arbietsunfähig werden. Kosten dieser oft kontraproudktiven Massnahmen: Bis zu 6.000 Euro pro Person !!!

--->x<---

VORSICHT FALLE!

Was immer Euch bei den gemeinnützigen Personalüberlassern erzählt wird,Ihr seid nicht verpflichtet dort mitzutun. Laut Anweisung desWirtschaftsministeriums an das AMS vom 3.5.2006 und Rundschreiben desAMS Österreich vom 7.6.2006 gelten die “gemeinnützigenPersonalüberlassung" wie itworks", “trendwerk" und “job transfer" inder derzeitigen Form nicht als “zumutbar" und das AMS darf daher keineBezugssperre verhängen, wenn Ihr diese Maßnahmen verweigert. Ihr seiddaher NICHT verpflichtet, deren “Arbeitsverträge" SOFORT zuunterschreiben, ihr müsst Euch aber nur so rasch wie möglich am AMSzurück melden.

Irreführung durch das AMS: Die Androhung einer Bezugssperre auf denÜberweisungen nach § 26 AlVG bezieht sich nur auf denInformationstermin, nicht aber auf das dort angebotene“Arbeitsverhältnis". Nur wenn eine Sperrdrohung nach § 10 AlVGangedroht wird, darf das AMS den Bezug sperren, wenn eine “zumutbareArbeit" nicht angenommen wird, deren “Zumutbarkeit" wiederum imEinzelfall zu prüfen wäre.

Achtung: Existenzvernichtung droht!

Nicht nur dass die Bezahlung oft sehr schlecht ist und unter demKollektivvertrag liegt, nach spätestens 6 Monaten in dieser Maßnahmehabt Ihr Euch eine neue Bemessungsgrundlage erworben. Wenn Ihr wiederzum AMS müsst, so bekommt ihr dann nur noch 420 Euro monatlich undmüsst zum Sozialamt pilgern und Euch mit all die Schikanen dortherumschlagen. Auch wenn Ihr nur einen Tag lang in einer“Beschäftigung" kann das zur Existenzvernichtung führen: Findet Ihreinen Job, verliert ihn aber wieder, so kann, wenn Ihr Pech habt, genaudieser eine Tag mit der schlechten Bezahlung die neueBemessungsgrundlage werden, egal wie viel ihr danach verdient habt!

Das kann Euch bei den “gemeinnützigen Personalüberlassern" erwarten:

+ Schlechte Bezahlung von mind. 850 Euro Brutto
+ Sinnlos vergeudete Zeit: Es handelt sich zumeist um ein “ausgelagertes AMS" mit dem “Job" sich selbst einen Job zu suchen
+ Man wird versuchen, Euch in irgendeinen, schlecht bezahlten,unqualifizierten Job zu vermitteln, sei es als LeiharbeiterIn oder inein “reguläres" Arbeitsverhältnis, oft ohne Aussicht auf beruflicheWeiterentwicklung!

Was ist sonst noch rechtswidrig?


Folgende vom Verwaltungsgerichtshof gefällte Entscheidungen/Rechtsgrundsätze werden hier vom AMS systematisch gebrochen:

+ AMS-Maßnahmen auf unbestimmte Zeit sind verboten
+ Unterschiedliche Bezahlung für gleiche “Arbeit" ist verboten
+ AMS-Maßnahmen zur “Wiedereingliederung" dürfen nicht in Form eines Arbeitsverhältnisses gekleidet werden.
+ Jeder Arbeitslose hat das Recht, über den Arbeitsvertrag zuverhandeln. Wenn Ihr einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommt mit derAndrohung, er müsse genau in dieser Form SOFORT unterschrieben werden,ist das eine  Nötigung.
+ Eine Zuweisung zu einem gemeinnützigen Personalüberlasser istnur dann zulässig, wenn konkrete Vermittlungshindernisse dadurchüberwunden werden können. Diese sind in einem “Ermittlungsverfahren"vom AMS festzustellen und vor der Zuweisung dem betroffenenArbeitslosen bekannt zu geben und er muss dazu Stellung nehmen können.

Schon eingefangen?

Jene, die bereits einen “Arbeitsvertrag" unterschrieben haben,können im ersten Monat - den “Probemonat" - jederzeit ohne Angabe vonGründen wieder aussteigen. Risiko: Wartefrist von 1 Monat, wenn vom AMSkeine Nachsicht gewährt wird.

Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren:

+ Gebt ja keine Allgemeine Zustimmung zur Weiterleitung Eurer persönlichen Daten. Die Meldungen über angebliche "Arbietsunwilligkeit" etc. an das AMS bleiben dann verboten und die Verletzung des Grundrechts auf Dentenschutz kann nach Datenschutzgesetz eingeklagt werden!

+ Rechtsbeistand: Wir haben das Recht zu AMS-Terminen eine Rechtsbeistand mitzunehmen!
Das müssen nicht RechtsanwältInnen sein sondern einfach Personen deines Vertrauens. Informiert euch über die Rechtslage und geht mit FreundInnen hin! Lasst euch nicht einschüchtern- das ist nicht verboten und hilft wirklich!
+ Einforderung der Einhaltung des Kollektivvertrages BAGS
+ Im Arbeitsvertrag muss das genaue Arbeitsfeld angegeben sein,eine pauschale Anstellung z.B. als “Arbeiter", insbesondere wenn duzuvor als Angestellte/r tätig war, ist illegal. Verlange die Ausstellungeines Dienstzettels.
+ Einforderung der Einhaltung aller weiteren Rechte für ArbeitnehmerInnen
+ Überprüfung der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen,z.B. ob der Arbeitsplatz ausreichend Platz bietet,Bildschirmarbeitsplätze gesetzeskonform sind, Brillenträger eineBildschirmbrille für die Arbeit am Bildschirm erhalten, einabsperrbarer Spind für die persönliche Kleidung/Gegenstände vorhandenist, etc.
+ Sammle alle Informationen, die für die Einforderung DeinerRechte hilfreich sein können und gebe Informationen über Misstände undgib sie an die unten genannten vertrauenswürdigen Initiativen weiter
+ Sprich mit deinen KollegInnen und gib dieses Flugblatt weiter! Überlegt euch wie ihr euch gemeinsam unterstützen könnt!
Weiter Informationen inkl. der Verwaltungsgerichtshofurteile zum Ausdrucken unter http://www.arbeitslosennetz.org oder http://www.soned.cc

Beratung und weitere Information:

Initiative “Arbeitslosennetz"
Martin Mair
Bundesausschuss gpa Interessensgruppe work @ it
0676 3548310
01 3677487
http://www.arbeitslsoennetz.org
mm@mediaweb.at

SERVUS

Jeden Montag ab 18 Uhr
im Büro der AGENDA 21 Alsergrund
Liechtensteinstraße 81
1080 Wien
http://webling.at/servus/

AMSand:
Jeden Dienstag, 19:00 - 21:30
Amerlinghaus
Stiftgasse 8, 1070 Wien
http://www.amdsand.net

SHG_SHG_fMisL

Jeden Mittwoch von 15 bis 18 Uhr
im Café Phönixhof
Neustiftgasse 55
1070 Wien
http://webling.at/shg_fmisl/

www.chefduzen.at
Das Forum der Ausgebeuteten
(Infos und Austausch über Scheissjobs, AMS, Wohnen etc.)

Arbeitslosensprecherin
http://www.arbeitslosensprecherin.at
Bundesweiter Dachverband von Arbeitsloseninitativen

Forum Runder Tisch

http://www.forum-runder-tisch.at
Bundesweite offene  Vernetzung von Arbeitsloseninitativen

Arbeitslosensyndikat
Das arbeitslosensyndikat richtet sich an all jene, die in keinemkonkreten Arbeitsverhältnis stehen und entweder von Arbeitslosengeld,Notstand, Sozialhilfe, Kinderbetreungsgeld, Krankengeld und dgl. Lebenund damit auf das Wohlwollen von staatlichen Einrichtungen oderVersicherungen angewiesen sind, wenn nicht gemeinsam Mittel und Wegegefunden werden sich zu wehren.
Kontakt: arbeitslosensyndikat@linuxmail.org,
Post: Arbeitslosensyndikat c/o Hängematte, Stiftgasse 8, 1070 Wien


Wir Arbeitslosen haben Rechte und müssen für sie kämpfen!

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